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ÄApprO 2002 § 21 Nichtbestehen der Prüfung (Law)
...tt oder Prüfungsteil endgültig nicht bestanden worden ist und nicht mehr wiederholt werden kann. Die Mitteilung an den Prüfling hat den Hinweis zu enthalten, dass er auch nach einem erneuten Studium d...
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ÄApprO 2002 § 7 Famulatur (Law)
...tige Famulatur (§ 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4) ist während der unterrichtsfreien Zeiten zwischen dem Bestehen des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung und dem Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfu...
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ÄApprO 2002 Anlage 7 (zu § 15 Abs. 8, § 41 Abs. 2 Nr. 9) (Law)
...t die Note " ...................." erhalten und damit die mündlich-praktische Prüfung bestanden/nicht bestanden. Tragende Gründe: .....
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ÄApprO 2002 Anlage 2b (zu § 2 Absatz 7 Satz 1) (Law)
...t die folgenden Leistungsnachweise an der (Universität) mit den nachstehenden Ergebnissen erbracht: ...
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ÄApprO 2002 Anlage 18 (zu § 36 Absatz 7) (Law)
...terschrift/en des weiteren Mitglieds/der weiteren Mitglieder der Prüfungskommission) (Unterschrift des/der Vorsitzenden de...
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ÄApprO 2002 Anlage 2a (zu § 2 Absatz 7 Satz 1) (Law)
...t an nachstehenden Unterrichtsveranstaltungen regelmäßig und mit Erfolg teilgenommen und die in Verbindung mit diesen Veranstaltungen in der Studienordnung ggf. weiter dazu vorgeschriebenen Veranstalt...
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ÄApprO 2002 Anlage 6 (zu § 7 Abs. 4 Satz 2) (Law)
...ten Einrichtung unter meiner Aufsicht und Leitung als Famulus tätig gewesen. Während dieser Zeit ist der/die Studierende vorzugsweise mit Täti...
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ÄApprO 2002 Anlage 2 (zu § 2 Abs. 7 Satz 1) (Law)
...ten Unterrichtsveranstaltung regelmäßig und mit Erfolg teilgenommen und die in Verbindung mit dieser Veranstaltung in der Studienordnung ggf. weiter dazu vorgeschriebenen Veranstaltungen regelmäßig be...
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ÄApprO 2002 Anlage 19 (zu § 37 Absatz 7) (Law)
...terschrift/en des weiteren Mitglieds/der weiteren Mitglieder der Prüfungskommission) (Unterschrift des/der Vorsitzenden de...
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ÄApprO 2002 § 36 Eignungsprüfung nach § 3 Absatz 2 Satz 7 der Bundesärzteordnung (Law)
...tglieder sind Stellvertreter zu bestellen. Als Vorsitzende, weitere Mitglieder und Stellvertreter werden Professoren oder andere Lehrkräfte der Fächer, die Gegenstand der Prüfung sind, bestellt. Statt...
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ÄApprO 2002 Anlage 12 (zu § 13 Absatz 4, §§ 32, 33 Absatz 2, § 41 Absatz 3 und § 43 Absatz 2 Satz 7) (Law)
...ter Berücksichtigung der Prüfungsnoten für den Ersten Abschnitt und den Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung hat er/sie die Ärztliche Prüfung mit der Gesamtnote „ ..........