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AKG § 95 Unmittelbare Haftung der Beamten aus Amtspflichtverletzungen (Law)
Wird ein Anspruch (§ 1), der auf einer in Ausübung öffentlicher Gewalt vorsätzlich begangenen Amtspflichtverletzung beruht, nach den Vorschriften dieses Gesetzes nicht erfüllt, so kann derjenige, der ...
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AKG § 93 Verwertung der Ablösungsschuld und Ausschüttung (Law)
(1) Innerhalb von drei Jahren nach Feststellung des Rechts auf Ablösung hat die Kapitalgesellschaft die auf die Ansprüche entfallende Ablösungsschuld zu verwerten und den Erlös sowie Zinsen (§ 37) und...