2 Dokumente sortiert nach Relevanz.
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AKG § 100 Kraftloswerden von Wertpapieren (Law)
Wertpapiere, in denen nach § 1 erlöschende Ansprüche verbrieft sind, werden mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes kraftlos.
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AKG § 97 Zusatzversorgungsanstalten des öffentlichen Dienstes (Law)
§ 24 des Umstellungsgesetzes findet auf die Zusatzversorgungsanstalten des öffentlichen Dienstes keine Anwendung. Zur Sicherstellung der Leistungen der Zusatzversorgungsanstalten des öffentlichen Dien...