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AKG § 99 Nachversicherung ausgeschiedener Angehöriger des öffentlichen Dienstes (Law)
(1) Vor dem 9. Mai 1945 ausgeschiedene Angehörige des öffentlichen Dienstes, die von den in § 1 Abs. 1 genannten Rechtsträgern nach den im Zeitpunkt ihres Ausscheidens geltenden Vorschriften der Reich...
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AKG § 14 Ansprüche aus Urteilen und Schiedssprüchen (Law)
Zu erfüllen sind Ansprüche (§ 1), soweit durch rechtskräftiges Urteil oder Schiedsspruch der Bund, ein Land oder ein sonstiger öffentlicher Rechtsträger mit Ausnahme der in § 1 Abs. 1 genannten Rechts...