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AKG § 99 Nachversicherung ausgeschiedener Angehöriger des öffentlichen Dienstes (Law)
(1) Vor dem 9. Mai 1945 ausgeschiedene Angehörige des öffentlichen Dienstes, die von den in § 1 Abs. 1 genannten Rechtsträgern nach den im Zeitpunkt ihres Ausscheidens geltenden Vorschriften der Reich...
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AKG § 91 Frühere Vertragshilfeentscheidungen, Erledigung anhängiger Verfahren (Law)
(1) Gerichtliche Entscheidungen, die in Vertragshilfeverfahren über Ansprüche der in § 87 Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Art ergangen und vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes rechtskräftig geworden sind,...