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ALG § 92 Beitragszeiten von Ehegatten und mitarbeitenden Familienangehörigen (Law)
(1) Für den Ehegatten gelten für die Ehezeit in der Zeit vom 1. Oktober 1957 bis 31. Dezember 1994, für die der andere Ehegatte Beiträge als Landwirt nach § 14 des Gesetzes über eine Alte...
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ALG § 34 Fälligkeit, Beginn und Änderung von Beitragszuschüssen (Law)
...zbuch bedarf es nicht, wenn sich das nach § 32 Absatz 3 Satz 3 maßgebende Einkommen geändert hat und diese Änderung berücksichtigt werden soll. (5) (weggefallen)