2 Dokumente sortiert nach Relevanz.
-
AMG 1976 § 62 Organisation des Pharmakovigilanz-Systems der zuständigen Bundesoberbehörde (Law)
(1) Die zuständige Bundesoberbehörde hat zur Verhütung einer unmittelbaren oder mittelbaren Gefährdung der Gesundheit von Mensch oder Tier die bei der Anwendung von Arzneimitteln auftretenden Risiken,...
-
AMG 1976 § 31 Erlöschen, Verlängerung (Law)
(1) Die Zulassung erlischt 1. wenn das zugelassene Arzneimittel innerhalb von drei Jahren nach Erteilung der Zulassung nicht in ...