2 Dokumente sortiert nach Relevanz.
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AMG 1976 § 88 Höchstbeträge (Law)
Der Ersatzpflichtige haftet 1. im Falle der Tötung oder Verletzung eines Menschen nur bis zu einem Kapitalbetrag von 600.000 Eur...
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AMG 1976 § 84 Gefährdungshaftung (Law)
(1) Wird infolge der Anwendung eines zum Gebrauch bei Menschen bestimmten Arzneimittels, das im Geltungsbereich dieses Gesetzes an den Verbraucher abgegeben wurde und der Pflicht zur Zula...