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AO 1977 § 56 Ausschließlichkeit (Law)
Ausschließlichkeit liegt vor, wenn eine Körperschaft nur ihre steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke verfolgt.
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AO 1977 § 34 Pflichten der gesetzlichen Vertreter und der Vermögensverwalter (Law)
(1) Die gesetzlichen Vertreter natürlicher und juristischer Personen und die Geschäftsführer von nicht rechtsfähigen Personenvereinigungen und Vermögensmassen haben deren steuerliche Pflichten zu erfü...