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AO 1977 § 200 Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen (Law)
(1) Der Steuerpflichtige hat bei der Feststellung der Sachverhalte, die für die Besteuerung erheblich sein können, mitzuwirken. Er hat insbesondere Auskünfte zu erteilen, Aufzeichnungen, Bücher, Gesch...
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AO 1977 § 71 Haftung des Steuerhinterziehers und des Steuerhehlers (Law)
Wer eine Steuerhinterziehung oder eine Steuerhehlerei begeht oder an einer solchen Tat teilnimmt, haftet für die verkürzten Steuern und die zu Unrecht gewährten Steuervorteile sowie für die Zinsen nac...