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AO 1977 § 240 Säumniszuschläge (Law)
(1) Wird eine Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages entrichtet, so ist für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag von 1 Prozent des abgerundeten rückständigen Steuerbetrag...
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AO 1977 § 10 Geschäftsleitung (Law)
Geschäftsleitung ist der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung.