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AbgG § 50 Geld- und Sachleistungen (Law)
(1) Die Fraktionen haben zur Erfüllung ihrer Aufgaben Anspruch auf Geld- und Sachleistungen aus dem Bundeshaushalt. (2) Die Geldleistungen setzen sich aus einem Grundbetrag für jede Fraktion...
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AbgG § 21 Berücksichtigung von Zeiten in anderen Parlamenten (Law)
(1) Zeiten der Mitgliedschaft im Parlament eines Landes der Bundesrepublik Deutschland gelten auf Antrag als Zeiten der Mitgliedschaft im Sinne des § 19. Werden dadurch die Voraussetzungen für einen A...