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AktG § 233 Gewinnausschüttung. Gläubigerschutz (Law)
...verteilung beschlossen ist, zu diesem Zweck gemeldet haben. Einer Sicherstellung der Gläubiger bedarf es nicht, die im Fall des Insolvenzverfahrens ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer De...
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AktG § 83 Vorbereitung und Ausführung von Hauptversammlungsbeschlüssen (Law)
...Vorstand ist auf Verlangen der Hauptversammlung verpflichtet, Maßnahmen, die in die Zuständigkeit der Hauptversammlung fallen, vorzubereiten. Das gleiche gilt für die Vorbereitung und den Abschluß von...