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AktG § 264 Notwendigkeit der Abwicklung (Law)
(1) Nach der Auflösung der Gesellschaft findet die Abwicklung statt, wenn nicht über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist. (2) Ist die Gesellschaft durch ...
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AktG § 74 Neue Urkunden an Stelle beschädigter oder verunstalteter Aktien oder Zwischenscheine (Law)
Ist eine Aktie oder ein Zwischenschein so beschädigt oder verunstaltet, daß die Urkunde zum Umlauf nicht mehr geeignet ist, so kann der Berechtigte, wenn der wesentliche Inhalt und die Unterscheidungs...