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AktG § 233 Gewinnausschüttung. Gläubigerschutz (Law)
(1) Gewinn darf nicht ausgeschüttet werden, bevor die gesetzliche Rücklage und die Kapitalrücklage zusammen zehn vom Hundert des Grundkapitals erreicht haben. Als Grundkapital gilt dabei der Nennbetra...
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AktG § 82 Beschränkungen der Vertretungs- und Geschäftsführungsbefugnis (Law)
(1) Die Vertretungsbefugnis des Vorstands kann nicht beschränkt werden. (2) Im Verhältnis der Vorstandsmitglieder zur Gesellschaft sind diese verpflichtet, die Beschränkungen einzuhalten, di...