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AufenthV § 43 Verfahren bei Zustimmung des anderen Mitgliedstaates zur Wohnsitzverlegung (Law)
(1) Sobald der andere Mitgliedstaat sein Einverständnis mit der beantragten Wohnsitzverlegung erklärt hat, teilt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge unverzüglich der zuständigen A...
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AufenthV § 15 Gemeinschaftsrechtliche Regelung der Kurzaufenthalte (Law)
Die Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels für die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern für Kurzaufenthalte richtet sich nach dem Recht der Europäischen Union, insbesondere dem Scheng...
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AufenthV § 73 Mitteilungen der Staatsangehörigkeits- und Bescheinigungsbehörden nach § 15 des Bundesvertriebenengesetzes (Law)
(1) Die Staatsangehörigkeitsbehörden teilen den Ausländerbehörden mit 1. den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch den ...