2 Dokumente sortiert nach Relevanz.
-
BBauG § 135 Fälligkeit und Zahlung des Beitrags (Law)
(1) Der Beitrag wird einen Monat nach der Bekanntgabe des Beitragsbescheids fällig. (2) Die Gemeinde kann zur Vermeidung unbilliger Härten im Einzelfall, insbesondere soweit dies zur Durchfü...
-
BBauG § 92 Umfang, Beschränkung und Ausdehnung der Enteignung (Law)
(1) Ein Grundstück darf nur in dem Umfang enteignet werden, in dem dies zur Verwirklichung des Enteignungszwecks erforderlich ist. Reicht eine Belastung des Grundstücks mit einem Recht zur Verwirklich...