BBergG § 169 Übergangszeit bei Unterstellung unter die Bergaufsicht,
eingestellte Betriebe (Law)
...§ 51 oder nach den §§ 126 bis 130 in Verbindung mit § 51 für die Errichtung oder Führung des Betriebes erforderlichen Betriebspläne sind innerhalb einer Frist von vier Monaten nach Inkrafttreten diese...