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BBesG § 74 Übergangsregelung zum Familienzuschlag (Law)
Beamten, Richtern und Soldaten, die eine andere Person als ihr Kind nicht nur vorübergehend in ihre Wohnung aufgenommen haben und ihr Unterhalt gewähren, weil sie gesetzlich oder sittlich dazu verpfli...
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BBesG Anlage III (zu § 37 Satz 1) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2013, 1539) Vorbemerkungen 1. Amtsbezeichnungen ...
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BBesG § 82 Übergangsregelungen aus Anlass des Siebten Besoldungsänderungsgesetzes (Law)
(1) Die am 31. Dezember 2015 vorhandenen Beamte und Soldaten setzen ihren Stufenaufstieg ab dem 1. Januar 2016 mit ihrer bis dahin erworbenen Stufe und der darin erbrachten Erfahrungszeit fort. Hat ei...
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BBesG Anlage IX (zu den Anlagen I und III) (Law)
...III geregelt Monatsbetrag in Euro/ Prozentsatz ...