BTGO 1980 § 93b Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union (Law)
...§ 93 Abs. 1.
(2) Der Bundestag kann auf Antrag einer Fraktion oder von fünf vom Hundert der Mitglieder des Bundestages den Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union ermächtige...