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BWO 1985 § 80 Benachrichtigung der gewählten Landeslistenbewerber (Law)
(1) Der Landeswahlleiter benachrichtigt die vom Bundeswahlausschuss für gewählt erklärten Landeslistenbewerber nach der mündlichen Bekanntgabe des endgültigen Wahlergebnisses durch den Bundeswahlleite...
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BWO 1985 Anlage 18 (zu § 34 Abs. 5 Nr. 3 Buchstabe a) (Law)
( Fundstelle: Anlageband zum BGBl. I Nr. 26 vom 26. April 2002, S. 31; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote ) ...
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BWO 1985 § 18 Verfahren für die Eintragung in das Wählerverzeichnis auf Antrag (Law)
(1) Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis ist schriftlich bis spätestens zum 21. Tage vor der Wahl bei der zuständigen Gemeindebehörde zu stellen. Er muss den Familiennamen, die Vornamen,...
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BWO 1985 Anlage 2 (zu § 18 Abs. 5) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2013, 1260 — 1263) ...
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BWO 1985 Anlage 1 (zu § 18 Absatz 6) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2017, 588 — 592) ① Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis...
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BWO 1985 § 33 Beteiligungsanzeige der in § 18 Abs. 2 des Bundeswahlgesetzes genannten Parteien, Beseitigung von Mängeln (Law)
(1) Der Bundeswahlleiter vermerkt auf jeder Beteiligungsanzeige den Tag des Eingangs und prüft unverzüglich, ob sie den Anforderungen des Bundeswahlgesetzes entspricht. Stellt er Mängel f...