-
BauWiAusbV 1999 § 54 Ausbildungsrahmenplan (Law)
...ung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Berufsausbildung (Ausbildungsrahmenplan) vermittelt werden. Eine von dem Ausbildungsrahmenplan abweichende sachliche und zeitliche Gliederung des Ausbi...
-
BauWiAusbV 1999 Anlage 16 (zu § 84) (Law)
...ungsmaßnahmen durchführen und protokollieren e) Leistungspumpversuch durchführen und Pumpversuchspro...
-
BauWiAusbV 1999 § 16 Abschlußprüfung (Law)
...ung nicht bestanden. (8) Die Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Ausbaufacharbeiter/Ausbaufacharbeiterin gilt bei Fortsetzung der Berufsausbildung in einem der aufbauenden Berufe nach § 1 A...
-
BauWiAusbV 1999 Anlage 6 (zu § 34) (Law)
...ußeren Blitzschutz nach technischen Regeln errichten, insbesondere Anordnung von Fangeinrichtungen und Ableitungen unter Beachtung von Näherungen zu elektrischen Anlagen, festlegen und dokumentieren ...
-
BauWiAusbV 1999 Anlage 10 (zu § 54) (Law)
...unstharzschichten aus Reaktionsharzen für Imprägnierungen, Versiegelungen, Beschichtungen und Kunstharzestriche nach unterschiedlichen Verfahren auftragen 6 ...
-
BauWiAusbV 1999 § 6 Ausbildungsrahmenplan (Law)
...unkte "Maurerarbeiten", "Beton- und Stahlbetonarbeiten" sowie "Feuerungs- und Schornsteinbauarbeiten" nach der in der Anlage 1 für die berufliche Grundbildung und für die...
-
BauWiAusbV 1999 Anlage 1 (zu § 6) (Law)
...ur Fortsetzung der Berufsausbildung sollen Fertigkeiten und Kenntnisse aus den laufenden Nummern 11, 12 oder 14 unter Berücksichtigung betriebsbedingter Schwerpunkte sowie des individuellen Lernfortsc...