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BewG § 130 Nachkriegsbauten (Law)
(1) Nachkriegsbauten sind Grundstücke mit Gebäuden, die nach dem 20. Juni 1948 bezugsfertig geworden sind. (2) Soweit Nachkriegsbauten mit einem Vielfachen der Jahresrohmiete zu bewerten sin...
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BewG § 13 Kapitalwert von wiederkehrenden Nutzungen und Leistungen (Law)
(1) Der Kapitalwert von Nutzungen oder Leistungen, die auf bestimmte Zeit beschränkt sind, ist mit dem aus Anlage 9a zu entnehmenden Vielfachen des Jahreswerts anzusetzen. Ist die Dauer des Rechts auß...
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BewG (XXXX) Anlagen 10 bis 13 (weggefallen) (Law)
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BewG Anlage 9a (zu § 13) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 1992, 1860 u. 1861; bezüglich der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) ...