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BinSchPatentV 1998 § 19 Befreiungen und Erleichterungen (Law)
...bis 5 oder eines anderen Befähigungszeugnisses ist, das aufgrund anderer Rechtsvorschriften erteilt worden ist, kann von dem Teil der Prüfung befreit werden, der sich auf diejenigen Kenntnisse und Fer...
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BinSchPatentV 1998 § 6 Befreiungsmöglichkeiten (Law)
(1) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur kann, unbeschadet des § 5 Abs. 1 Nr. 2 und des § 21, Inhaber von gleichwertigen Befreiungszeugnissen anderer Staaten vom Erfordernis de...
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BinSchPatentV 1998 Anlage 6 Muster vorläufiges Patent/Fährführerschein (Law)
...bis zum Erhalt des Zeugnisses für die o. a. Fahrerlaubnis, jedoch nicht länger als drei Monate nach seinem Ausstellungsdatum. (Name) ...
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BinSchPatentV 1998 Eingangsformel (Law)
Auf Grund - des § 3 Abs. 1 Nr. 6 und 8, Abs. 4 und 6 des Binnenschiffahrtsaufgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom...
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BinSchPatentV 1998 § 13 Erweiterung einer Fahrerlaubnis (Law)
Soll eine Fahrerlaubnis, ein Befähigungszeugnis nach § 5 Abs. 1 oder ein Streckenzeugnis um eine nach § 7 Abs. 2 erlaubnispflichtige Strecke erweitert werden, gelten § 10 Abs. 1 Nr. 4 und § 12 entspre...
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BinSchPatentV 1998 § 17 Nachweis der Fahrzeit, Fahrleistungen und Streckenfahrten (Law)
(1) Die Fahrzeit und Fahrleistung sowie die Streckenfahrten sind durch ein geprüftes Schifferdienstbuch nach Maßgabe des § 3.09 Nummer 1 der Schiffspersonalverordnung für den Rhein nachzu...
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BinSchPatentV 1998 § 28 Übergangsvorschriften (Law)
(1) Befähigungszeugnisse nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 entsprechen folgenden Fahrerlaubnisklassen: ...
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BinSchPatentV 1998 Anlage 9 (Law)
...bis km 607,50 (Obere Grenze des Hamburger Hafens) ...
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BinSchPatentV 1998 § 2 Unberührt bleibende Vorschriften (Law)
Vorschriften, die das Führen von 1. Fahrzeugen auf dem Rhein mit Ausnahme der Fähren sowie auf der Edertalsperre und der Diemelt...
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BinSchPatentV 1998 § 8 Besondere Fahrerlaubnisarten Elbschifferpatent, Donaukapitänspatent (Law)
(1) (weggefallen) (2) Eine Fahrerlaubnis kann als Donaukapitänspatent (Anlage 8) erteilt werden, wenn der Bewerber bereits Inhaber der für die Bundeswasserstraße Donau erforderlichen Fahrerl...
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BinSchPatentV 1998 § 9 Streckenzeugnis (Law)
Die Erlaubnis zum Befahren einer Wasserstraße nach § 8 Abs. 1 oder Anlage 9 oder Teilstrecken davon wird durch ein Streckenzeugnis (Anlage 7) nachgewiesen bei Inhabern ...
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BinSchPatentV 1998 § 24a Sicherstellung von Befähigungszeugnissen (Law)
...Bis zu einer Entscheidung nach Satz 1 gilt die Anordnung der Sicherstellung zugleich als Anordnung nach § 24 Absatz 2. (2) Ein vorläufig sichergestelltes Befähigungszeugnis ist der zuständig...
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BinSchPatentV 1998 § 29 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (Law)
...1998 in Kraft. (2)
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BinSchPatentV 1998 Anlage 5 Muster Fährführerschein (Law)
...1998 7. ### 6. ...
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BinSchPatentV 1998 Anlage 10 (Law)
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1997, 3089 Wasserstraßen der Zonen 1 und 2 nach § 4 Abs. 2: Kieler Förde ...
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BinSchPatentV 1998 § 5 Geltung anderer Befähigungszeugnisse (Law)
...bisher zum Befahren wenigstens einer Seeschiffahrtsstraße berechtigte, gilt es für alle Wasserstraßen der Zonen 1 und 2; 2. Schifferpatent n...
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BinSchPatentV 1998 § 21 Erteilung einer Fahrerlaubnis ohne Prüfung (Law)
...bis 3 oder 6 wird dem Inhaber auf Antrag ohne Ablegung einer Prüfung eine Fahrerlaubnis der entsprechenden Klasse erteilt und ein Befähigungszeugnis ausgestellt...
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BinSchPatentV 1998 § 23 Entziehung der Fahrerlaubnis (Law)
...bis 6 gelten für Befähigungszeugnisse nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 entsprechend.
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BinSchPatentV 1998 Anlage 4 Muster Sportschifferzeugnis (Law)
...1998 7. ### 6. ...
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BinSchPatentV 1998 § 7 Einteilung der allgemeinen Fahrerlaubnisse (Law)
...bis F F bezogen auf die Zonen 1 bis 4 B C2, D2 bis F ...