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BinSchStrO 2012 § 3.02 Lichter und Signalleuchten (Law)
...und Stärke den Bestimmungen dieser Verordnung und den Anforderungen des Anhangs II § 7.05 der Binnenschiffsuntersuchungsordnung entsprechen. Signalleuchten, die den Anforderungen der am 30. Juni 2011 ...
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BinSchStrO 2012 § 6.22 Sperrung der Schifffahrt und gesperrte Wasserflächen (Law)
...und Schwimmkörpern verboten. ...
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BinSchStrO 2012 § 9.04 Ein- und Aussteigen der Fahrgäste (Law)
...und Abgang vorhanden ist. 3. Die Fahrgäste dürfen zum Ein- und Aussteigen nur die dazu bestimmten Ein- und Ausgänge, Landungsbrücken und Lan...
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BinSchStrO 2012 § 9.06 Sicherheit an Bord und an den Anlegestellen (Law)
...und die Benutzer einer Anlegestelle müssen sich so verhalten, dass sie den Verkehr nicht gefährden und andere Personen nicht behindern oder belästigen. Sie müssen die Anordnungen des Schiffsführers, d...
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BinSchStrO 2012 § 11.26 Schutz der Kanäle und Anlagen (Law)
(keine besonderen Vorschriften)
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BinSchStrO 2012 § 12.26 Schutz der Kanäle und Anlagen (Law)
...undriss auf beiden Seiten abgerundet und so verjüngt ist, dass die Breite der Bugwand die Gesamtbreite des Schubleichters auf mindestens 1,50 m unterschreitet; die Länge der Verjüngung muss mindestens...
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BinSchStrO 2012 § 14.19 Benutzung der Schleusen, Bootsschleusen und Bootsumsetzanlagen (Law)
(keine besonderen Vorschriften)
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BinSchStrO 2012 § 15.19 Benutzung der Schleusen, Bootsschleusen und Bootsumsetzanlagen (Law)
Bei Wasserständen von mehr als 500 cm am Elbpegel der Schleuse Parey wird der Schleusenbetrieb eingestellt.
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BinSchStrO 2012 § 18.02 Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Abladetiefe (Law)
Ein Fahrzeug oder ein Schubverband darf folgende Abmessungen nicht überschreiten: ...
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BinSchStrO 2012 § 21.17 Kennzeichnung der Brücken- und Wehrdurchfahrten (Law)
Abweichend von der Kennzeichnung nach den §§ 6.24 und 6.25 kann eine Brückendurchfahrt bei Nacht wie folgt gekennzeichnet sein: 1. ...
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BinSchStrO 2012 § 22.26 Schutz der Kanäle und Anlagen (Law)
...undriss auf beiden Seiten abgerundet und so verjüngt ist, dass die Breite der Bugwand die Gesamtbreite des Schubleichters auf mindestens 1,50 m unterschreitet; die Länge der Verjüngung muss mindestens...
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BinSchStrO 2012 § 24.26 Schutz der Kanäle und Anlagen (Law)
(keine besonderen Vorschriften)
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BinSchStrO 2012 § 25.17 Kennzeichnung der Brücken- und Wehrdurchfahrten (Law)
Abweichend von der Kennzeichnung nach den §§ 6.24 und 6.25 kann eine Brückendurchfahrt bei Nacht wie folgt gekennzeichnet sein: 1. ...
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BinSchStrO 2012 § 14.26 Schutz der Kanäle und Anlagen (Law)
(keine besonderen Vorschriften)
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BinSchStrO 2012 § 15.02 Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Abladetiefe (Law)
...und Abladetiefen für Verbände nach Nummer 1, ausgenommen Nummer 1.5.3, 1.8 und 1.12.2, gelten auch für Gelenkverbände. Die Abmessungen und Abladetiefen für Fahrzeuge nach Nummer 1.5.3, 1.8 und 1.12.2 ...
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BinSchStrO 2012 § 18.17 Kennzeichnung der Brücken- und Wehrdurchfahrten (Law)
(keine besonderen Vorschriften)
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BinSchStrO 2012 § 19.19 Benutzung der Schleusen, Bootsschleusen und Bootsumsetzanlagen (Law)
(keine besonderen Vorschriften)
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BinSchStrO 2012 § 21.02 Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Abladetiefe (Law)
...und von km 14,52 bis km 20,70 darf ein Fahrzeug mit einer Länge von mehr als 80,00 m und nicht mehr als 82,00 m und einer Breite von mehr als 9,00 m und nicht mehr als 9,50 m fahren, wenn es eine Abla...
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BinSchStrO 2012 § 21.26 Schutz der Kanäle und Anlagen (Law)
...undriss auf beiden Seiten abgerundet und so verjüngt ist, dass die Breite der Bugwand die Gesamtbreite des Schubleichters auf mindestens 1,50 m unterschreitet; die Länge der Verjüngung muss mindestens...
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BinSchStrO 2012 § 26.26 Schutz der Kanäle und Anlagen (Law)
(keine besonderen Vorschriften)