BranntwMonG § 144 Steueranmeldung, Steuerbescheid, Fälligkeit (Law)
(1) Die Steuerschuldner nach § 143 Absatz 6 Satz 1 Nummer 1 erste Alternative und Nummer 4 haben über die Erzeugnisse, für die in einem Monat die Steuer entstanden ist, spätestens am zehnten Tag des a...