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DruckLV § 25 (weggefallen) (Law)
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DruckLV § 17 Krankendruckluftkammern, Erholungsräume und sanitäre Einrichtungen (Law)
(1) Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, daß dort, wo die Arbeitskammer betrieben wird, die nachstehenden Einrichtungen vorhanden sind: 1. ...
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DruckLV Anhang 1 (§§ 4 und 17 Abs. 2 der Verordnung über Arbeiten in Druckluft) (Law)
...zbar sein sowie einen Telefonanschluß, drei Steckdosen und ein Waschbecken mit fließendem warmem und kaltem Wasser haben. Sie müssen mindestens ausgestattet sein mit einem verschließbaren Schrank für ...