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EuWO 1988 Anlage 16 (zu § 32 Abs. 4 Nr. 2) (Law)
...zbewerbers .......................................... ----- ...
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EuWO 1988 Anlage 17 (zu § 32 Abs. 4 Nr. 3) (Law)
...zbewerber für die Liste frt .................................................................... Name der Partei und ihre Kurzbezeich...
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EuWO 1988 § 16 Zuständigkeiten für die Eintragung von wahlberechtigten Deutschen in das Wählerverzeichnis (Law)
(1) Zuständig für die Eintragung in das Wählerverzeichnis ist in den Fällen des 1. § 15 Abs. 1 Nr. 1 die für die Wohnung zuständ...
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EuWO 1988 § 17 Verfahren für die Eintragung von wahlberechtigten Deutschen in das Wählerverzeichnis auf Antrag (Law)
(1) Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis ist schriftlich bis spätestens zum 21. Tage vor der Wahl bei der zuständigen Gemeindebehörde zu stellen. Er muss den Familiennamen, die Vornamen,...
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EuWO 1988 Anlage 2 (zu § 17 Abs. 5) (Law)
...zbuchs bezeichneten Angelegenheiten nicht erfasst, 3. wer sich aufgrund einer Anordnung nach § 63 in Verbindung mit ...