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FamFG § 207 Erörterungstermin (Law)
Das Gericht soll die Angelegenheit mit den Ehegatten in einem Termin erörtern. Es soll das persönliche Erscheinen der Ehegatten anordnen.
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FamFG § 201 Örtliche Zuständigkeit (Law)
Ausschließlich zuständig ist in dieser Rangfolge: 1. während der Anhängigkeit einer Ehesache das Gericht, bei dem die Ehesache i...
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FamFG § 205 Anhörung des Jugendamts in Ehewohnungssachen (Law)
(1) In Ehewohnungssachen soll das Gericht das Jugendamt anhören, wenn Kinder im Haushalt der Ehegatten leben. Unterbleibt die Anhörung allein wegen Gefahr im Verzug, ist sie unverzüglich nachzuholen. ...