-
FamFG § 203 Antrag (Law)
(1) Das Verfahren wird durch den Antrag eines Ehegatten eingeleitet. (2) Der Antrag in Haushaltssachen soll die Angabe der Gegenstände enthalten, deren Zuteilung begehrt wird. Dem Antrag in ...
-
FamFG § 208 Tod eines Ehegatten (Law)
Stirbt einer der Ehegatten vor Abschluss des Verfahrens, gilt dieses als in der Hauptsache erledigt.
-
FamFG § 201 Örtliche Zuständigkeit (Law)
Ausschließlich zuständig ist in dieser Rangfolge: 1. während der Anhängigkeit einer Ehesache das Gericht, bei dem die Ehesache i...