2 Dokumente sortiert nach Relevanz.
-
FamFG § 235 Verfahrensrechtliche Auskunftspflicht der Beteiligten (Law)
(1) Das Gericht kann anordnen, dass der Antragsteller und der Antragsgegner Auskunft über ihre Einkünfte, ihr Vermögen und ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse erteilen sowie bestimmte ...
-
FamFG § 92 Vollstreckungsverfahren (Law)
(1) Vor der Festsetzung von Ordnungsmitteln ist der Verpflichtete zu hören. Dies gilt auch für die Anordnung von unmittelbarem Zwang, es sei denn, dass hierdurch die Vollstreckung vereitelt oder wesen...