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LuftBODV 2 2009 § 6 Ortstage (Law)
...6 Ortstage zu gewähren. Der Anspruch auf 96 Ortstage im Kalenderjahr besteht über den gesetzlich geregelten Jahresurlaub hinaus. Bei Urlaub, Krankheit oder Teilzeitbeschäftigung kann die Anzahl der Or...
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LuftBODV 2 2009 § 2 Begriffsbestimmungen (Law)
...6) Reisezeit ist 1. die Zeit für die Hin- und Rückfahrt zwischen dem Wohnort und der Heimatbasis; 2. ...
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LuftBODV 2 2009 Inhaltsübersicht (Law)
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LuftBODV 2 2009 § 5 Dienstzeiten (Law)
(1) Der Luftfahrtunternehmer benennt gegenüber dem Besatzungsmitglied einen Ort als Heimatbasis, an dem das Besatzungsmitglied regelmäßig eine Dienstzeit oder eine Abfolge von Dienstzeiten beginnt und...
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LuftBODV 2 2009 § 11 Vorzeitige Beendigung (Law)
Ist aufgrund besonderer Umstände bei den Besatzungsmitgliedern eine vorzeitige Ermüdung in einem Maße eingetreten, die nach Anhörung der Betroffenen Zweifel an der weiteren sicheren Durchführung des F...
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LuftBODV 2 2009 § 24 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (Law)
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
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LuftBODV 2 2009 § 1 Anwendungsbereich (Law)
...6. Dezember 1991 zur Harmonisierung der technischen Vorschriften und der Verwaltungsverfahren in der Zivilluftfahrt (ABl. L 373 vom 31.12.1991, S. 4), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 85...
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LuftBODV 2 2009 § 10 Unterbrochene Flugdienstzeit (Law)
(1) Wird die Flugdienstzeit nach § 8 Absatz 1 bis 7 planmäßig durch eine Pause am Boden von mindestens drei Stunden unterbrochen und steht dem Besatzungsmitglied während der Pause in unmittelbarer Näh...
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LuftBODV 2 2009 § 13 Positionierung (Law)
Die für die Positionierung aufgewendete Zeit gilt als Dienstzeit. Die Positionierung nach dem Ende der Ruhezeit, aber vor dem Dienst an Bord gilt als Teil der Flugdienstzeit, wird aber nicht als Fluga...
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LuftBODV 2 2009 § 12 Blockzeit (Law)
Die Blockzeiten jedes Besatzungsmitgliedes dürfen 900 Stunden während eines Kalenderjahres nicht überschreiten.
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LuftBODV 2 2009 § 14 Bereitschaftszeit (Law)
(1) Bereitschaftszeit ist als Flugdienstzeit anzurechnen, wenn Bereitschaftszeit und Flugdienstzeit nicht durch eine Ruhezeit nach § 15 unterbrochen werden und ...
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LuftBODV 2 2009 § 23 Übergangsregelungen (Law)
Für einen Zeitraum von sechs Monaten nach Inkrafttreten der Verordnung kann die Aufsichtsbehörde einem Unternehmer auf Antrag Ausnahmen von § 8 Absatz 3 bis 7, § 13 und § 15 genehmigen, sofern dies zu...
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LuftBODV 2 2009 Eingangsformel (Law)
...698) in Verbindung mit § 56 der Betriebsordnung für Luftfahrtgerät vom 4. März 1970 (BGBl. I S. 262), der zuletzt durch Artikel 1 Nummer 12 der Verordnung vom 29. Juli 1998 (BGBl. I S. 1989) geändert ...
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LuftBODV 2 2009 § 4 Führung von Aufzeichnungen (Law)
(1) Der Unternehmer hat fortlaufende Aufzeichnungen über die Dienstzeiten, Flugdienstzeiten, einschließlich der Blockzeiten, und Ruhezeiten der Besatzungsmitglieder in übersichtlicher und prüfbarer Fo...
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LuftBODV 2 2009 § 19 Ausnahmen für besondere Flüge (Law)
(1) Die Aufsichtsbehörde kann für Flüge zum Zwecke der Forschung, für Arbeits- und Wettbewerbsflüge Ausnahmen von den Vorschriften dieser Verordnung zulassen, wenn: ...
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LuftBODV 2 2009 § 22 Dienstperioden und Ruhezeiten im Hubschrauberrettungsdienst (Law)
...6 Stunden mit zwei Nächten verkürzen. Sofern die Dienstperiode kürzer als drei Tage ist, verkürzt sich die Ruhezeit nach der Dienstperiode auf 24 Stunden. (6) Notwendige Überprüfungsflüge kö...
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LuftBODV 2 2009 § 9 Verlängerung der Flugdienstzeit bei verstärkter Besatzung (Law)
Die Aufsichtsbehörde kann auf schriftlichen Antrag eine zweimalige Verlängerung der Flugdienstzeit nach § 8 Absatz 1 bis zu einer höchstzulässigen Flugdienstzeit von 18 Stunden innerhalb jeweils siebe...
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LuftBODV 2 2009 § 7 Zusammensetzung der Flugdienstzeit (Law)
(1) Die Flugdienstzeit umfasst 1. die Zeiten für Vorarbeiten vom angeordneten Antritt des Flugdienstes bis zum Beginn der Blockze...
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LuftBODV 2 2009 § 17 Zeitüberschreitungen, Verkürzung von Ruhezeiten (Law)
(1) Können aus unvorhersehbaren Gründen die Zeiten nach den §§ 8, 9, 10, 15 und 16 nicht eingehalten werden, entscheidet der verantwortliche Luftfahrzeugführer unter Abwägung aller Umstände und nach A...
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LuftBODV 2 2009 § 21 Begrenzung der Flugdienstzeiten im Hubschrauberrettungsdienst (Law)
...600 Stunden innerhalb 365 aufeinanderfolgender Tage nicht übersteigen. (3) Der Flugdienst darf abweichend von § 8 Absatz 2 bis 7 zwischen zwei Ruhezeiten nicht mehr als zehn Stunden Flugdien...