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RAG 21 § 4 (Law)
...uf einem in der Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 1978 eingetretenen Versicherungsfall beruhen, tritt an die Stelle des Faktors 1,04 bei der Anpassung zum 1. Januar 1981 der Faktor 1,03. Bei Waisenrente...
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RAG 21 § 10 (Law)
(1) Die Geldleistungen werden in der Weise angepaßt, daß sie nach einem mit 1,069 vervielfältigten Jahresarbeitsverdienst berechnet werden. Für die nach § 27 des Sozialversicherungs-Angleichungsgesetz...
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RAG 21 § 14 (Law)
...uf des Monats zu gewähren, in dem die Berichtigung erfolgt. Eine Rückforderung überzahlter Beträge findet nicht statt. Die Berichtigung ist nur innerhalb eines Jahres nach dem Zeitpunkt, von dem an di...
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RAG 21 § 7 (Law)
Leistungen nach den §§ 27 und 28 des Sozialversicherungs-Angleichungsgesetzes Saar sind so anzupassen, daß sich ein Zahlbetrag ergibt, wie er sich bei Anwendung des Saarländischen Gesetzes Nr. 345 in ...
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RAG 21 § 11 (Law)
Der vervielfältigte Jahresarbeitsverdienst darf den Betrag von 36.000 Deutsche Mark nicht übersteigen, es sei denn, daß gemäß § 575 Abs. 2 Satz 2 und 3 der Reichsversicherungsordnung ein höherer Betra...
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RAG 21 § 13 (Law)
...uf Grund der bisherigen gesetzlichen Vorschriften festgestellt worden ist oder hätte festgestellt werden müssen, höher, als sie bei der Anpassung nach dem Zweiten Abschnitt dieses Artikels sein würde,...
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RAG 21 § 16 (Law)
...ufeinanderfolgenden Kalenderjahren je um mehr als ein Viertel hinter den Annahmen der mittelfristigen Wirtschaftsprojektion der Bundesregierung für die Jahre 1978 bis 1982 zurück oder unterschreitet d...
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RAG 21 § 1 (Law)
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RAG 21 § 5 (Law)
(1) Anpassungsbetrag ist in den Fällen des § 4 dieses Artikels der Rentenzahlbetrag für den Monat Januar des jeweiligen Anpassungsjahrs ohne Kinderzuschuß für jedes Kind und ohne Steigerungsbeträge au...
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RAG 21 § 6 (Law)
(1) Bei Renten aus der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten, die nach § 4 dieses Artikels angepaßt werden, findet Artikel 2 § 34 des Arbeiterrentenversicherungs-Neuregelungsgesetzes od...
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RAG 21 § 8 (Law)
...ufgeführten Vorschriften im Saarland anzuwenden sind, und zwar auch für Renten, die nach Artikel 2 § 15 des Gesetzes Nr. 591 zur Einführung des Arbeiterrentenversicherungs-Neuregelungsgesetzes im Saar...
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RAG 21 § 9 (Law)
...uf Grund des § 13 Abs. 2 des Zwanzigsten Rentenanpassungsgesetzes gewährt werden. (3) Als Geldleistung im Sinne des Absatzes 1 gilt auch eine Leistung nach § 27 des Sozialversiche...
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RAG 21 § 12 (Law)
...uf 416,00 Deutsche Mark, vom 1. Januar 1980 an auf 432,70 Deutsche Mark und vom 1. Januar 1981 an auf 450,10 Deutsche Mark für den verheirateten Berechtigten sowie vom 1. Januar 1979 an auf 277,60 Deu...
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RAG 21 § 15 (Law)
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RAG 21 § 3 Inkrafttreten (Law)
Es treten in Kraft: ... die übrigen Vorschriften am Tag nach der Verkündung.
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RAG 21 Anlage zu Artikel 1 § 3 (Law)
...212,20 1.327,30 ...
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RAG 21 § 2 Berlin-Klausel (Law)
...uf Grund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten im Land Berlin nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes.