SGB 5 § 197a Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen (Law)
...§ 67c Abs. 3 des Zehnten Buches wahr.
(2) Jede Person kann sich in Angelegenheiten des Absatzes 1 an die Krankenkassen und die weiteren in Absatz 1 genannten Organisationen wenden. Die Einri...