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Urteil vom Bundesfinanzhof (3. Senat) - III R 35/09 (Urteil)
...§ 52 Abs. 40 Satz 9 EStG, jetzt Satz 10) oder --außerhalb des Steuerrechts-- z.B. bei der Beamtenbesoldung und -beihilfe ergeben (vgl. z.B. § 40 Abs. 2, § 74 des Bundesbesoldungsgesetzes, § 80 Abs. 1 ...
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Urteil vom Bundesfinanzhof (3. Senat) - III R 17/09 (Urteil)
...§ 52 Abs. 40 Satz 9 EStG, jetzt Satz 10) oder --außerhalb des Steuerrechts-- z.B. bei der Beamtenbesoldung und -beihilfe ergeben (vgl. z.B. § 40 Abs. 2, § 74 des Bundesbesoldungsgesetzes, § 80 Abs. 1 ...
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Vorlagebeschluss vom Bundesfinanzhof (6. Senat) - VI R 72/13 (Urteil)
...§§ 9c, 10 Absatz 1 Nummer 1, 2 bis 4, 7 und 9, §§ 10a, 10b und den §§ 33 bis 33b nichts anderes bestimmt ist, dürfen weder bei den einzelnen Einkunftsarten noch vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezoge...
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Vorlagebeschluss vom Bundesfinanzhof (6. Senat) - VI R 38/12 (Urteil)
...§§ 9c, 10 Absatz 1 Nummer 1, 2 bis 4, 7 und 9, §§ 10a, 10b und den §§ 33 bis 33b nichts anderes bestimmt ist, dürfen weder bei den einzelnen Einkunftsarten noch vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezoge...
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Vorlagebeschluss vom Bundesfinanzhof (6. Senat) - VI R 2/12 (Urteil)
...§§ 9c, 10 Absatz 1 Nummer 1, 2 bis 4, 7 und 9, §§ 10a, 10b und den §§ 33 bis 33b nichts anderes bestimmt ist, dürfen weder bei den einzelnen Einkunftsarten noch vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezoge...
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Vorlagebeschluss vom Bundesfinanzhof (6. Senat) - VI R 61/11 (Urteil)
...§§ 9c, 10 Absatz 1 Nummer 1, 2 bis 4, 7 und 9, §§ 10a, 10b und den §§ 33 bis 33b nichts anderes bestimmt ist, dürfen weder bei den einzelnen Einkunftsarten noch vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezoge...
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Vorlagebeschluss vom Bundesfinanzhof (6. Senat) - VI R 8/12 (Urteil)
...§§ 9c, 10 Absatz 1 Nummer 1, 2 bis 4, 7 und 9, §§ 10a, 10b und den §§ 33 bis 33b nichts anderes bestimmt ist, dürfen weder bei den einzelnen Einkunftsarten noch vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezoge...
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Vorlagebeschluss vom Bundesfinanzhof (6. Senat) - VI R 2/13 (Urteil)
...§§ 9c, 10 Absatz 1 Nummer 1, 2 bis 4, 7 und 9, §§ 10a, 10b und den §§ 33 bis 33b nichts anderes bestimmt ist, dürfen weder bei den einzelnen Einkunftsarten noch vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezoge...