Urteil vom Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt (3. Senat) - 3 K 305/14 (Urteil)
...144). Ziel der Auslegung ist es, den wirklichen Willen des Erklärenden zu erforschen (§ 133 BGB). Dabei sind alle dem Finanzgericht und dem Finanzamt bekannten und vernünftigerweise erkennbaren Umstän...