Beschluss vom Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt (3. Senat) - 3 M 49/15, 3 M 52/15, 3 M 55/15, 3 M 57/15, 3 M 58/15 (Urteil)
...so (127,255 ÷ 2 =) 63,628 zu begrenzen, so dass sich ein Gesamtwert von (127,255 + 63,628 =) 190,88 ergibt. Geteilt durch den Schwundfaktor von 0,9908 ergibt dies die Aufnahmekapazität von 192,652, ge...