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Beschluss vom Verwaltungsgericht München - M 9 S 17.51556 (Urteil)
...324), liegt in Italien nicht vor. Die Kostenentscheidung folgt aus § 154 Abs. 1 VwGO; Gerichtskosten werden nach § 83b AsylG nicht erhoben. Dieser Beschluss ist unanfechtbar, § 80 AsylG. ...
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Beschluss vom Verwaltungsgericht München - M 9 S 17.52280 (Urteil)
...324), liegt in Italien nicht vor. Die Kostenentscheidung folgt aus § 154 Abs. 1 VwGO; Gerichtskosten werden nach § 83b AsylG nicht erhoben. Der Beschluss ist unanfechtbar, § 80 AsylG. ...