Urteil vom Bundesarbeitsgericht (5. Senat) - 5 AZR 751/13 (Urteil)
...ibt dies bei der Prüfung der Sittenwidrigkeit außer Betracht. Ihr unterliegen nur diejenigen Teile der arbeitsvertraglichen Vergütungsvereinbarung, die - die zu prüfende Sittenwidrigkeit hinweg gedach...