Beschluss vom Bundesverwaltungsgericht (3. Senat) - 3 B 45/10 (Urteil)
...§ 23 Abs. 2 Satz 2 BEZNG auf die Klägerin über; das Grundbuch wird gemäß § 23 Abs. 4 BEZNG auf Ersuchen des Bundeseisenbahnvermögens entsprechend berichtigt. Das bedeutet, die Eigentumsposition des Bu...