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Beschluss vom Bundesgerichtshof (9. Zivilsenat) - IX ZB 2/14 (Urteil)
...ierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass die Insolvenzverwalterin am Wiedereinsetzungsverfahren nicht beteiligt ist, weil die Wiedereinsetzung keinen Einfluss auf die Insolvenzmasse hat (vgl. Ja...
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Beschluss vom Bundesgerichtshof (9. Zivilsenat) - IX ZB 50/13 (Urteil)
...in tragen diese und der weitere Beteiligte zu 1 je ½. Die außergerichtlichen Kosten des weiteren Beteiligten zu 1 trägt dieser selbst, die außergerichtlichen Kosten der weiteren Beteiligten zu 2 trägt...