Schlussantrag des Generalanwalts vom Europäischer Gerichtshof - C-573/17 (Urteil)
...schluss keine Anwendung finden soll. Art. 28 Abs. 2 des Rahmenbeschlusses belässt nämlich den Mitgliedstaaten einen gewissen Ermessensspielraum bei der Festlegung dieses Zeitpunkts, soweit dieser nich...