Urteil vom Bundesgerichtshof (1. Zivilsenat) - I ZR 160/16 (Urteil)
...iffenen Werbung ist vielmehr die in gewissem Umfang auch auf dem rechtswidrigen Vertrieb beruhende relative Marktposition und damit ein auf die Verletzung von Betriebsgeheimnissen nur mittelbar zurück...