Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 6 L 1308/16
Tenor
1. Der Antrag wird abgelehnt.
Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens.
2. Der Streitwert wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.
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1. Der Antrag wird abgelehnt.
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