Beschluss vom Verwaltungsgericht des Saarlandes Saarlouis - 11 L 88/10
Tenor
I. Der am 01.02.2010 bei Gericht eingegangene Antrag der Antragstellerin,
den Tagesordnungspunkt "Sachstandsbericht Klage gegen das Saarland, wegen Genehmigung eines Tanklagers im Saarlouiser Hafen" der Stadtratssitzung am 04.02.2010 in öffentlicher Sitzung zu behandeln,
wird mangels Anordnungsanspruchs zurückgewiesen.
II. Die Kosten des Verfahrens trägt gemäß § 154 Abs. 1 VwGO die Antragstellerin.
Gründe
Die 11. Kammer des Verwaltungsgerichts des Saarlandes in Saarlouis gemäß §§ 123 Abs. 2 Satz 3, 80 Abs. 8 VwGO durch den Vorsitzenden Richter am Verwaltungsgericht W. am 02. Februar 2010 hat
in der Erwägung, dass
das Antragsrecht nach § 41 Abs. 1 Satz 3 KSVG nicht die Festlegung über die Behandlung der Angelegenheit im öffentlichen oder nichtöffentlichen Teil der Sitzung umfasst,
beschlossen.
Zitiert von
Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.
Referenzen
- VwGO § 154 1x
- VwGO § 123 1x
- VwGO § 80 1x
- KSVG § 41 1x