Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 12 S 17/14
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 03.06.2014 wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 3.151,80 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozenpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.02.2013 zu zahlen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtssteits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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17/14 57 C 3122/13Amtsgericht Düsseldorf |
Verkündet am 03.06.2015M, Justizbeschäftigteals Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle |
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Landgericht Düsseldorf IM NAMEN DES VOLKES Versäumnisurteil |
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vo |
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In dem Rechtsstreit
3pp.
4hat die 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorfauf die mündliche Verhandlung vom 03.06.2015durch die Vorsitzende Richterin am Landgericht H, den Richter am Landgericht I und die Richterin H2
5für Recht erkannt:
6Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 03.06.2014 wie folgt neu gefasst:
7Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 3.151,80 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozenpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.02.2013 zu zahlen.
8Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtssteits.
9Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
10Ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe (gemäß § 313b Abs. 1 ZPO).
11H |
I |
H2 |
Zitiert von
Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.