Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 12 S 17/14

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 03.06.2014 wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 3.151,80 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozenpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.02.2013 zu zahlen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtssteits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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In dem Rechtsstreit

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pp.

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hat die 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorfauf die mündliche Verhandlung vom 03.06.2015durch die Vorsitzende Richterin am Landgericht H, den Richter am Landgericht I und die Richterin H2

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für Recht erkannt:

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Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 03.06.2014 wie folgt neu gefasst:

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Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 3.151,80 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozenpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.02.2013 zu zahlen.

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Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtssteits.

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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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Ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe (gemäß § 313b Abs. 1 ZPO).

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Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

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