Urteil vom Amtsgericht Düsseldorf - 57 C 3122/13

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag von 303,60 Euro zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.02.2013. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 92% und der Beklagte zu 8%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die jeweilige Gegenseite kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Seite zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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