Urteil vom Amtsgericht Bochum - 40 C 271/12
Tenor
hat das Amtsgericht Bochum
im schrift¬li¬chen Vor¬ver¬fah¬ren ge¬mäß §§ 276, 331 Abs. 3 ZPO
auf An¬trag
am 10.08.2012
durch den Richter am Amtsgericht
für Recht er¬kannt:
Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, an den Kläger E-Mail-Nachrichten mit Zahlungsaufforderungen zu senden, ohne dass ein Einverständnis des Klägers und/oder ein Zahlungsanspruch der Beklagten gegenüber dem Kläger besteht.
Die Kos¬ten des Rechts¬streits wer¬den der Beklagten auf¬er¬legt.
Das Ur¬teil ist vor¬läu¬fig vollstreck¬bar.
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(Hier Freitext: Tatbestand, Gründe etc.)
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