Beschluss vom Anwaltsgerichtshof NRW - 1 AGH 42/25

Tenor

  1. Das Verfahren wird eingestellt.

  1. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

  1. Der Streitwert wird auf 50.000,00 € festgesetzt.


1

G r ü n d e

2

Nachdem der Kläger seine Klage mit Schriftsatz vom 10.02.2026 zurückgenommen hat, ist das Verfahren gem. §§ 112c I 1 BRAO i.V.m. § 92 III VwGO einzustellen. Gem. §§ 112c I 1 BRAO i.V.m. § 87a I Nr. 2, 5, III VwGO ist die Entscheidung von der Berichterstatterin zu treffen.

3

Gem. §§ 112c BRAO, 155 II VwGO hat der Kläger die Kosten des Verfahrens zu tragen.

4

Die Festsetzung des Streitwerts beruht auf § 194 II 1 BRAO.

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