Beschluss vom Arbeitsgericht Düsseldorf - 9 BV 68/25

Tenor

  • 1. Als neuer Vorsitzender einer Einigungsstelle zum Thema Betriebsvereinbarung Gefährdungsbeurteilung wird Herr J. bestellt.
  • 2. Die Zahl der Beisitzer wird auf jeweils drei pro Seite festgesetzt.

1.2

Als neuer Vorsitzender einer Einigungsstelle zum Thema Betriebsvereinbarung Gefährdungsbeurteilung wird Herr J. bestellt.

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