Beschluss vom Arbeitsgericht Düsseldorf - 9 BV 68/25
Tenor
- 1. Als neuer Vorsitzender einer Einigungsstelle zum Thema Betriebsvereinbarung Gefährdungsbeurteilung wird Herr J. bestellt.
- 2. Die Zahl der Beisitzer wird auf jeweils drei pro Seite festgesetzt.
1.2
Als neuer Vorsitzender einer Einigungsstelle zum Thema Betriebsvereinbarung Gefährdungsbeurteilung wird Herr J. bestellt.
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